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   OVG Sachsen, 25.11.2004 - 2 B 794/04   

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OVG Sachsen, 25.11.2004 - 2 B 794/04 (https://dejure.org/2004,68982)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2004 - 2 B 794/04 (https://dejure.org/2004,68982)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2004 - 2 B 794/04 (https://dejure.org/2004,68982)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule

    Für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ist maßgeblicher Zeitpunkt der Unterrichtsbeginn des betreffenden Schuljahres (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 24.8.2004 - 2 BS 316/04 - und Beschl. v. 25.11.2004 - 2 B 794/04 -).

    Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschl. v. 24.8.2004 - 2 BS 316/04 - und v. 25.11.2004 - 2 B 794/04 -, beide zur Ermittlung der Zahl der berücksichtigungsfähigen Anmeldungen; Beschl. v. 31.8.2005 - 2 BS 221/05 -, juris), beurteilt sich die Frage, ob für die Einrichtung oder Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Schulbeginns.

    Der Senat hat für den Fall, dass Anträge auf einen Schulbezirkswechsel zu einer Schule vorliegen, für die das Verfahren zum Mitwirkungswiderruf eingeleitet wurde, entschieden, dass diese bei der Prüfung des Bestehens eines öffentlichen Bedürfnisses dann nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, wenn sich die Nichtberücksichtigung als willkürlich oder manipulativ darstellen würde, was der Fall ist, wenn wichtige Gründe i. S. d. § 25 Abs. 4 Satz 3 SchulG offensichtlich vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.11.2004 - 2 B 794/04 -).

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen

    Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2011, 63, 64; Beschl. v. 24. August 2004 - 2 BS 316/04 - und v. 25. November 2004 - 2 B 794/04 -), beurteilt sich die Frage, ob für die Einrichtung oder Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns im jeweiligen Schuljahr.

    Bei seiner Entscheidung steht dem Antragsgegner kein Ermessen zu (vgl. Senatsbeschl. v. 25. November 2004 - 2 B 794/04 - und v. 19. August 2002, NVwZ-RR 2003, 36).

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - 2 B 325/12

    Mittelschule, Mitwirkungsentzug an der Unterhaltung einer Klassenstufe,

    Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2011, 63, 64; Beschl. v. 24. August 2004 - 2 BS 316/04 - und vom 25. November 2004 - 2 B 794/04 -), beurteilt sich die Frage, ob für die Einrichtung oder Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns im jeweiligen Schuljahr.

    Bei seiner Entscheidung steht dem Antragsgegner kein Ermessen zu (vgl. Senatsbeschl. v. 25. November 2004 - 2 B 794/04 - und v. 19. August 2002, NVwZ-RR 2003, 36).

  • OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10

    Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, Schulweg, besondere pädagogische Gründe

    Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschl. v. 24.8.2004 - 2 BS 316/04 - und v. 25.11.2004 - 2 B 794/04 - Beschl. v. 31.8.2005 - 2 BS 221/05 -, juris; Beschl. v. 14.9.2010 - 2 B 234/10 -, juris), beurteilt sich die Frage, ob für die Einrichtung oder Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Schulbeginns.
  • OVG Sachsen, 26.11.2012 - 2 B 323/12

    Mittelschule, Aufnahmebescheid, Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

    Wie der Senat entschieden hat (vgl. Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2011, 63, 64; Beschl. v. 24. August 2004 - 2 BS 316/04 - und vom 25. November 2004 - 2 B 794/04 -), beurteilt sich die Frage, ob für die Einrichtung oder Fortführung einer Schule oder Klassenstufe ein öffentliches Bedürfnis besteht, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns im jeweiligen Schuljahr.
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